Rechtsprechung
   BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 11/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8351
BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 11/92 (https://dejure.org/1995,8351)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 8 RKn 11/92 (https://dejure.org/1995,8351)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 8 RKn 11/92 (https://dejure.org/1995,8351)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,8351) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Begriff des bisherigen Berufs - Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit - Eingliederung in Mehrstufenschema - Qualifizierung eines Berufbildes als Facharbeitertätigkeit - Bedeutung der tarifvertraglichen Einstufung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 55/93

    Gewährung von gesetzlichen Leistungen wegen Berufsunfähigkeit (BU) -

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 11/92
    Hierzu gehören die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe (mit Ausnahme der Facharbeiterberufe) oder die Tätigkeiten, die eine echte betriebliche Ausbildung von wenigstens drei Monaten erfordern (ggfs auch solche, die wegen ihrer Qualität tariflich ebenso bewertet werden); eine echte betriebliche Ausbildung im vorgenannten Sinn setzt voraus, daß sie über eine bloße Einweisung und Einarbeitung hinausgeht (BSG, 5b Senat, vom 30. September und 17. November 1987, SozR 2200 § 1246 Nr. 147 S 484 und Nr. 152 S 500; BSG vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 55/93).

    Es könnte allenfalls diskutiert werden, ob nicht gerade solche - eigentlich geringerwertigen - Tätigkeiten durch (unterstelltermaßen: richtige) Einordnung in eine Lohngruppe, die ausdrücklich jedenfalls "echte" Anlerntätigkeiten im Sinne des Mehrstufenschemas erfaßt, als diesen gleichgestellt behandelt werden müßten (zu dieser Frage s BSG 5. Senat vom 12. September 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17 sowie BSG vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 55/93).

    Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Verweisbarkeit innerhalb der Arbeiterrentenversicherung hat im weiteren Verlauf zu der Klarstellung geführt, daß einem Facharbeiter als Verweisungsberuf auch solche Tätigkeiten zumutbar sind, die eine betriebliche Ausbildung von lediglich (wenn auch zumindest) drei Monaten erfordern (s BSG, 5b Senat, vom 30. September und 17. November 1987, SozR 2200 § 1246 Nr. 147 S 484 und Nr. 152 S 500; BSG vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 55/93).

  • BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 20/86

    Verweisungstätigkeit - Angelernter Arbeiter - Anlernberuf - Lohntarif

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 11/92
    Hierzu gehören die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe (mit Ausnahme der Facharbeiterberufe) oder die Tätigkeiten, die eine echte betriebliche Ausbildung von wenigstens drei Monaten erfordern (ggfs auch solche, die wegen ihrer Qualität tariflich ebenso bewertet werden); eine echte betriebliche Ausbildung im vorgenannten Sinn setzt voraus, daß sie über eine bloße Einweisung und Einarbeitung hinausgeht (BSG, 5b Senat, vom 30. September und 17. November 1987, SozR 2200 § 1246 Nr. 147 S 484 und Nr. 152 S 500; BSG vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 55/93).

    Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Verweisbarkeit innerhalb der Arbeiterrentenversicherung hat im weiteren Verlauf zu der Klarstellung geführt, daß einem Facharbeiter als Verweisungsberuf auch solche Tätigkeiten zumutbar sind, die eine betriebliche Ausbildung von lediglich (wenn auch zumindest) drei Monaten erfordern (s BSG, 5b Senat, vom 30. September und 17. November 1987, SozR 2200 § 1246 Nr. 147 S 484 und Nr. 152 S 500; BSG vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 55/93).

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 11/92
    Für die Beantwortung der Frage, wie einerseits die bisherige Berufstätigkeit des Versicherten qualitativ zu bewerten ist und andererseits Berufstätigkeiten, die der Versicherte nach seinem gesundheitlichen Leistungsvermögen ausüben kann, zu beurteilen sind, hat das BSG aufgrund einer Beobachtung der tatsächlichen Gegebenheiten der Arbeits- und Berufswelt ein Mehrstufenschema entwickelt, das die Arbeiterberufe in verschiedene "Leitberufe" aufgliedert, nämlich diejenigen des "Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion" bzw des besonders hochqualifizierten Facharbeiters, des "Facharbeiters" (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des "angelernten Arbeiters" (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren) und des "ungelernten Arbeiters" (vgl zB BSG vom 12. September 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17 mwN).

    Es könnte allenfalls diskutiert werden, ob nicht gerade solche - eigentlich geringerwertigen - Tätigkeiten durch (unterstelltermaßen: richtige) Einordnung in eine Lohngruppe, die ausdrücklich jedenfalls "echte" Anlerntätigkeiten im Sinne des Mehrstufenschemas erfaßt, als diesen gleichgestellt behandelt werden müßten (zu dieser Frage s BSG 5. Senat vom 12. September 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17 sowie BSG vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 55/93).

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 11/92
    Ausschlaggebendes Kriterium für die Einstufung in das Mehrstufenschema ist der qualitative Wert der verrichteten Arbeit für den Betrieb (BSG vom 12. Oktober 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 38).

    Falls die Feststellungen des LSG daher ergeben, daß der Kläger in die Gruppe des Mehrstufenschemas mit dem Leitberuf des Facharbeiters einzustufen ist, kann er sozial zumutbar nur auf Tätigkeiten verwiesen werden, die zumindest angelernten Tätigkeiten tarifvertraglich gleichgestellt sind (BSG vom 12. Oktober 1993, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 38).

  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91

    Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild -

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 11/92
    Der Kläger hat die für den in Betracht kommenden Ausbildungsberuf des Schmelzschweißers (s dazu BSG vom 8. Oktober 1992, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27) vorgesehene Ausbildung nicht absolviert und keine entsprechende Facharbeiterprüfung abgelegt.

    Danach könnte der Kläger - unabhängig vom Tarifvertrag - deshalb als Facharbeiter eingestuft werden, weil er in einem - inzwischen verselbständigten - Teil des Lehrberufs des Schmelzschweißers vollwertig einsetzbar und daher einem Facharbeiter gleichzuordnen wäre (s hierzu BSG vom 29. Juni 1989, SozR 2200 § 1246 Nr. 169; BSG vom 8. Oktober 1992, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27).

  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 18/94

    Abstrakte "tarifvertragliche" - Klassifizierung einer Tätigkeit innerhalb eines

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 11/92
    Zum einen der abstrakten - "tarifvertraglichen" - Klassifizierung der Tätigkeit (iS eines verselbständigten Berufsbildes) innerhalb eines nach Qualitätsstufen geordneten Tarifvertrages, zum anderen der konkreten "tariflichen" Eingruppierung des Versicherten in eine bestimmte Tarifgruppe des jeweiligen Tarifvertrages durch den Arbeitgeber (BSG vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - mwN).

    Demgemäß läßt die abstrakte (tarifvertragliche) Einordnung einer bestimmten Berufstätigkeit in eine Tarifgruppe, in der auch Facharbeiter eingeordnet sind, im allgemeinen den Schluß zu, daß diese Berufstätigkeit im Geltungsbereich des Tarifvertrages als Facharbeitertätigkeit zu qualifizieren ist (vgl BSG vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - mwN und BSG vom 28. Mai 1991, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14).

  • BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 104/79

    Berufsschutz - Facharbeiter - Lohnabsicherung - Facharbeiterlohn

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 11/92
    Hierin heißt es zwar zu eben jener Lohngruppe, die tarifliche Umschreibung "Anlernen von drei Monaten" könne nicht genügen, um eine vom Arbeitgeber in diese Lohngruppe eingestufte (Pförtner-)Tätigkeit als Verweisungstätigkeit für einen Facharbeiter anzusehen (für die Lohngruppe 5 LRA nochmals BSG vom 30. November 1982 - 4 RJ 4/82; offengelassen demgegenüber in BSG vom 19. März 1981 - 4 RJ 145/79 sowie in BSG, 1. Senat, vom 12. November 1980, SozR 2200 § 1246 Nr. 69 S 218).
  • BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 13/79

    Facharbeiter - Gesundheitliche Gründe - Verdienstsicherung - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 11/92
    Der Verweisung eines Facharbeiters auf Tätigkeiten der Lohngruppe 5 LRA steht auch nicht das vom LSG herangezogene Urteil des 4. Senats des BSG vom 19. März 1980 (SozR 2200 § 1246 Nr. 60) entgegen.
  • BSG, 19.03.1981 - 4 RJ 145/79

    Anspruch auf Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bei Dupuytren'scher

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 11/92
    Hierin heißt es zwar zu eben jener Lohngruppe, die tarifliche Umschreibung "Anlernen von drei Monaten" könne nicht genügen, um eine vom Arbeitgeber in diese Lohngruppe eingestufte (Pförtner-)Tätigkeit als Verweisungstätigkeit für einen Facharbeiter anzusehen (für die Lohngruppe 5 LRA nochmals BSG vom 30. November 1982 - 4 RJ 4/82; offengelassen demgegenüber in BSG vom 19. März 1981 - 4 RJ 145/79 sowie in BSG, 1. Senat, vom 12. November 1980, SozR 2200 § 1246 Nr. 69 S 218).
  • BSG, 30.11.1982 - 4 RJ 4/82
    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 11/92
    Hierin heißt es zwar zu eben jener Lohngruppe, die tarifliche Umschreibung "Anlernen von drei Monaten" könne nicht genügen, um eine vom Arbeitgeber in diese Lohngruppe eingestufte (Pförtner-)Tätigkeit als Verweisungstätigkeit für einen Facharbeiter anzusehen (für die Lohngruppe 5 LRA nochmals BSG vom 30. November 1982 - 4 RJ 4/82; offengelassen demgegenüber in BSG vom 19. März 1981 - 4 RJ 145/79 sowie in BSG, 1. Senat, vom 12. November 1980, SozR 2200 § 1246 Nr. 69 S 218).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw.

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92

    Eingruppierung - Beruf - Vorheriger Arbeitgeber - Handwerker

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 53/92

    Tarifvertrag - Einstufung - Ecklohngruppe

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 26/90

    Berufsschutz eines Tischlers mit ausländischem Berufsabschluß und nur 5-monatiger

  • BSG, 16.12.1993 - 13 BJ 261/92

    Tarifliche Eingruppierung - Weitere Ermittlung

  • BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 49/88

    Verweisbarkeit von Facharbeitern

  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 44/92

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Mehrstufenschema des

  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/90

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Das "Vierstufenschema"

  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 45/98 R

    Verweisbarkeit von Facharbeitern

    Insoweit können Facharbeiter - im Gegensatz zur Ansicht des SG, auf deren Gründe das LSG Bezug genommen hat - auf angelernte Tätigkeiten sowohl des oberen als auch des unteren Bereichs dieser Gruppe verwiesen werden (vgl zB BSG, Urteil vom 12. Dezember 1995 - 8 RKn 11/92 -, in Kompaß 1996, 199; mißverständlich insoweit BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61).
  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96

    Verweisungstätigkeit eines Postfacharbeiters im Mehrstufenschema

    Der Senat hat bisher offengelassen, inwieweit er dieser Rechtsprechung des 5. und 13. Senats folgt oder dabei bleibt, daß die abstrakte, tarifvertragliche Einstufung lediglich als "gutes Indiz" aufgefaßt werden kann (vgl zum Vorstehenden das Senatsurteil vom 12. Dezember 1995 - 8 RKn 11/92 - mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht